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   KG, 11.11.1994 - 7 U 856/94   

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KG, 11.11.1994 - 7 U 856/94 (https://dejure.org/1994,9769)
KG, Entscheidung vom 11.11.1994 - 7 U 856/94 (https://dejure.org/1994,9769)
KG, Entscheidung vom 11. November 1994 - 7 U 856/94 (https://dejure.org/1994,9769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 53
  • WM 1995, 541
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Eine ausgewogene Regelung der Aufrechnungsproblematik enthält diese Norm für sich allein nach nahezu einhelliger Ansicht nicht; demgemäß wird vor allem eine entsprechende Anwendung des § 55 KO erörtert (vgl. KG WM 1995, 541, 542; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 2. Aufl. § 7 Rn. 51 f.; Kilger/Karsten Schmidt, KO 16. Aufl. § 7 GesO Anm. 5; Smid/Zeuner aaO. § 7 Rn. 62 ff.).
  • OLG Dresden, 08.11.1995 - 8 U 1053/95

    Verfahren im Rahmen der Zwangvollstreckung; Anspruch auf Auszahlung eines

    Das Amtsgericht Dresden durfte daher im Interesse der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger ein Aufrechnungsverbot erlassen bzw. Aufrechnungen nur bei Zustimmung des Sequesters für zulässig erklären (so auch schon OLG Dresden, WM 1994, 1138, 1139; vgl. auch BGH ZIP 1995, 1200, 1203 und KG ZIP 1995, 53).

    Damit erlöschen auch, die im Kontokorrentverhältnis enthaltenen Verfügungs- und Verrechnungsvereinbarungen, weil Sinn und Zweck des Verfahrens es gebietet, die gemeinsame Befriedigung aller Gläubiger herbeizuführen (KG ZIP 1995, S. 53, 54).

    Dies ergibt sich daraus, daß die Gesamtvollstreckungsordnung bei ihrer Übernahme durch den Einigungsvertrag überarbeitet, dann erneut durch das Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen geändert wurde (vgl. BT-Drucksache 12/255) und jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1990 gilt, ohne daß der Bundesgesetzgeber es für erforderlich gehalten hätte, § 10 GesO dahin zu ändern daß die Beschränkung auf Rechtshandlungen des Gemeinschuldners entfällt (vgl. KG ZIP 95, S. 53, 54).

  • OLG Köln, 30.04.2008 - 2 U 19/07

    Insolvenzrecht - Rechtserwerb bei Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts;

    Zwar ist für den Anwendungsbereich der Konkursordnung überwiegend von der Instanzrechtsprechung und der Literatur die Auffassung vertreten worden, dass Vorausverfügungen des Schuldners mit der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbotes ihre Wirksamkeit verlieren (z.B. OLG Koblenz, ZIP 1984, 164; OLG Düsseldorf, ZIP 1986, 973; OLG Stuttgart, ZIP 1994, 798; Kammergericht, ZIP 1995, 53; OLG Hamm, ZIP 1995, 140; OLG Schleswig, ZIP 1995, 759).
  • OLG Köln, 30.04.2008 - 2 U 106/07

    Insolvenzrecht - Rechtserwerb bei Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots

    Zwar ist für den Anwendungsbereich der Konkursordnung überwiegend von der Instanzrechtsprechung und der Literatur die Auffassung vertreten worden, dass Vorausverfügungen des Schuldners mit der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbotes ihre Wirksamkeit verlieren (z.B. OLG Koblenz, ZIP 1984, 164; OLG Düsseldorf, ZIP 1986, 973; OLG Stuttgart, ZIP 1994, 798; Kammergericht, ZIP 1995, 53; OLG Hamm, ZIP 1995, 140; OLG Schleswig, ZIP 1995, 759).
  • OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 2290/95

    Anfechtbarkeit von Verrechnungen der kontoführenden Bank im

    Wegen der erfolgreichen Anfechtung der Rechtshandlung der Gemeinschuldnerin ist vorliegend nicht auf die Problematik einzugehen, ob § 10 GesO über seinen Wortlaut hinaus entsprechend § 30 KO auch auf Rechtshandlungen von Gläubigern bzw. Dritten auszudehnen ist (vgl. BGH, ZIP 1995, 1203; OLG Dresden, ZIP 1994, 1128 ; KG, ZIP 1995, 53 m.w.N.).
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